Quando e come comunicare la gravidanza al proprio datore di lavoro?

Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die Geburt informieren?

Dein kleines Wunder ist geboren! Aber wann muss man seinen Arbeitgeber über die Geburt informieren? Unmittelbar danach oder kann man sich Zeit lassen? Und wie teilt man seinem Arbeitgeber am besten diese freudige Nachricht mit?

Die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen

Mittlerweile hast du dich sicher darüber informiert, wie und wann du deine Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitteilen solltest. Es besteht keine Pflicht, dies zu melden, aber der Mutterschutz greift ja erst, wenn dein Chef weiß, dass du schwanger bist. Wahrscheinlich hast du dich auch während deiner Schwangerschaft gemeinsam mit deinem Partner über die Möglichkeiten der Elternzeiten informiert und darüber nachgedacht, wie ihr diese für euch nutzen wollt. Willst du an deinen Arbeitsplatz zurückkehren, dann ist es gut, deine Pläne bezüglich der Elternzeit mit deinem Chef frühzeitig zu besprechen. Er weiß also bereits vor der Geburt, dass du Elternzeit in welchem Umfang und wie lange beanspruchen wirst. Das ist auch für dich ein gutes Gefühl. Vergiss aber nicht, deinem Chef dies auch formlos schriftlich mitzuteilen und um eine schriftliche Bestätigung zu fragen. Willst du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen? Dann muss deinem Arbeitgeber ein schriftlich Antrag in der ersten Woche nach der Geburt vorliegen!

Die Geburt dem Arbeitgeber mitteilen

Die Geburt deines ersten Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis, das man ohne Übertreibung als kleines Wunder bezeichnen darf. Man will nur eins: Den kleinen Schatz voll und ganz genießen. Aber leider gibt es da auch noch ein paar lästige Behördengänge nach der Geburt zu erledigen. Und der Arbeitgeber, wann und wie muss ich ihn eigentlich informieren? Hier heißt es ganz klar: Willst du in Elternzeit gehen, musst du dies 7 Wochen vorher bei deinem Arbeitgeber beantragen. Das bedeutet, dass dieser Antrag schriftlich in der ersten Woche nach der Geburt deinem Arbeitgeber zugehen muss, wenn du direkt im Anschluss an die Mutterschutzzeit in Elternzeit gehen möchtest. In diesem Antrag musst du auch verbindlich den oder die Zeiträume, in denen du in Elternzeit gehen willst, mitteilen. Der Antrag muss schriftlich und selbst unterschrieben sein, ansonsten ist er unwirksam, so ein Entscheid des Bundesarbeitsgerichts.

Wie teile ich meinem Chef mit, dass ich Mutter geworden bin

An dir, ob dein Chef mit dem Antrag auf Elternzeit über die Geburt deines Babys erfährt, oder ob du davor lieber noch einen anderen Weg gehen möchtest. Veröffentlichst du die freudige Nachricht über Facebook und oder auf Instagram, dann stehen die Chancen gut, dass deine Kollegen es bereits gesehen haben und der Chef über den Flurfunk informiert wird. Sicher ist es aber stilvoller, wenn du deinem Chef eine kurze Mitteilung schickst oder ihn sogar anrufst. Dies ist von eurem persönlichen Verhältnis abhängig. Du kannst aber auch eine Geburtskarte an die Firma schicken und so das freudige Ereignis mitteilen. Es liegt ganz an dir, ob und wie du die großartige Nachricht, dass ihr Eltern geworden seid, mit deinem Chef teilen möchtest.

To-do-Liste „Nach der Geburt“

Die Politik diskutiert gegenwärtig darüber, diese Behördengänge zu vereinfachen, indem eine digitale Plattform geschaffen wird. Bis es jedoch so weit ist, musst du diese To-do-Liste bewältigen.
  1. Das Kind beim Standesamt anmelden, sodass eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt dann durch das Standesamt.
  2. Arbeitgeber formlos die Geburt mitteilen.
  3. Für das Kind die Aufnahme in die Familienkrankenversicherung bei der Krankenkasse beantragen. Hierfür muss die Geburtsurkunde vorliegen.
  4. Deinem Arbeitgeber die Mitteilung über die Elternzeit schriftlich zukommen lassen, wenn diese an den Mutterschutz anschließen soll.
  5. Elterngeld bei der Bundeselterngeldkasse beantragen.
  6. Sobald die Geburtsurkunde vorliegt Kinderfreibetrag oder Kindergeldzuschlag beantragen.
  7. Wenn du einen Kinderbetreuungsplatz benötigst, solltest du diesen zeitnah nach der Geburt beim Jugendamt und oder bei freien Trägern anfragen
  8. Kinderreisepass beantragen, wenn eine Reise ins Ausland geplant ist.
Dein Babywatcherteam wünscht dir trotz aller Behördengänge ausreichend Zeit, damit du von deinem kleinen Wunder in vollen Zügen genießen kannst!
Möchtest du wissen, wann du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du schwanger bist, oder welche Rechte du als werdende Mutter hast? Du erfährst es in unserem Blog.

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